StartPolitik und RechtMEP / RExXSPI GmbH geschädigt ?

MEP / RExXSPI GmbH geschädigt ?

Leitfaden zum Ausstieg

Wir bitten um Informationen zur Vertretung unserer Mandanten:

Unter dem 04. Februar 2020 hat das Amtsgericht München das Insolvenzverfahren für die RExXSPI GmbH ehemals MEP Solar Miet & Service III GmbH eröffnet.

Das Unternehmen war und ist im Bereich Energiedienstleistung und Handel, Mieten und Vermieten von Solarstromanlagen tätig. Für viele betroffene Eigenheimbesitzer (oder -Käufer!) war die Vertragsbeziehung zu MEP und deren Nachfolgerin bereits vor der Insolvenz äußerst problembehaftet. So wurde monatelang Miete für Anlagen kassiert, die noch gar keinen Strom lieferten. Weiterhin stellte sich die Wirtschaftlichkeitsprognose bei genauer Betrachtung als unseriös dar, denn den Verbrauchern wurden künftige erhebliche Strompreissteigerungen in Aussicht gestellt, um die vergleichsweise hohen Mieten zu rechtfertigen. Diese Steigerungen entbehren nach unserer Auffassung jeglicher seriöser Untermauerung und scheinen frei erfunden. Zahlreiche Verbraucher sehen sich durch die Mietverträge, die auf Veranlassung des Insolvenzverwalters fortgesetzt werden, einer Knebelsituation ausgesetzt.

Wen vertreten wir:
Wir vertreten sowohl Mieter als auch Investoren der (ehemaligen) MEP -Gruppe.
Wir vertreten – zurzeit noch außergerichtlich – eine Gruppe von Mietern und bereiten die Klageverfahren vor. Im Rahmen dieser Vorbereitung wurde aufgrund der zunehmenden Anfragen von Betroffenen die Notwendigkeit der Gründung einer Geschädigten-Gemeinschaft deutlich.

Eine solche Gemeinschaft hat den Vorteil, dass durch die Zusammenführung von Betroffenen mit einer gehäuften Menge von Informationen die Durchsetzungsfähigkeit jedes einzelnen Betroffenen deutlich erhöht werden kann.

Ziel:
Das vordringliche Ziel ist die Beendigung der Mietverträge und der Ab-und Rückbau der Anlagen.

Um dieses Ziel erreichen zu können , benötigen wir Informationen von Betroffenen zu Anbahnung und Ablauf der Verträge mit der MEP / RExXSPI GmbH.

Sprechen Sie uns an:

Karine | GUILLEAUME-UCAR
RECHTSANWÄLTIN
FACHANWÄLTIN FÜR
BANK- UND KAPITALMARKTRECHT

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