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Skandal in Potsdam: Bürger fordern den Rücktritt von Oberbürgermeister Mike Schubert und Sozialdezernentin Brigitte Meier

Oberbürgermeister Mike Schubert (48, SPD) und seine Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit, Brigitte Meier (56, SPD), welche in der Landeshauptstadt als Sozialdezernentin fungiert, stehen seit vielen Wochen im Fokus eines Skandals um ein mehrfach schwerbehindertes Kleinkind, da Schubert und Meier seit mehr als 26 Wochen (das sind 186 Tage) nicht in der Lage sind, dem schwerbehinderten Kind (4 Jahre), trotz bestehendem Rechtsanspruch, einen Betreuungsplatz zur Tagesförderung zuzuweisen.

Aktuell fordern in diesem Zusammenhang Bürger in Potsdam lautstark den Rücktritt von Mike Schubert und Brigitte Meier, als Oberbürgermeister und Beigeordnete von Potsdam!

Hierzu sagten Potsdamer Bürger am gestrigen Montag, 10. Mai 2021, gegenüber Journalisten: „Mike Schubert ist der unfähigste und auch unbeliebteste Oberbürgermeister der SPD, den Potsdam jemals hatte und die Sozialdezernentin Brigitte Meier aus Bayern hat seit ihrem Amtsantritt nichts Sinnvolles in Potsdam bewegt! Mit Mike Schubert und Brigitte Meier ist die SPD in Brandenburg absolut unwählbar, denn wer einem schwerbehinderten Kind als Amtsperson, die vom Steuerzahler bezahlt ist, nicht hilft, hat nichts im Rathaus von Potsdam verloren und gehört wie der Schubert es wohl gerne hätte auch nicht in den Bundestag. Solche SPD-Politiker sind unwählbar!“

Hintergrund des Skandals ist, dass das Hertha-Schulz-Haus, welches zum jüngst wegen der Ermordung von vier schwerbehinderten Menschen in die Schlagzeilen geratenen Oberlinhaus gehört, seit dem 06. November 2020, trotz eines bestehenden Betreuungsvertrages, die Tagesförderung des mehrfach schwerbehinderten Kindes, mit der fragwürdigen Begründung zum „Coronavirus“ abgelehnt hat.
Das Hertha-Schulz-Haus und damit auch das Oberlinhaus (Verein Oberlin Lebenswelten), vertreten durch den theologischen Vorstand Matthias Fichtmüller, haben mit dieser Ablehnung nach Auskunft der Eltern des schwerbehinderten Kindes, gegen einen bestehenden Vertrag, zwischen den Eltern und dem Hertha-Schulz-Haus, verstoßen.

Zwischenzeitlich hat die brandenburgische Landesregierung durch das Ministerium fur Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) in einer offiziellen Antwort an die Landtagsabgeordnete Birgit Bessin, klar und deutlich festgestellt, dass bis zum heutigen Tag (10. Mai 2021) eine Schließung der Betreuungseinrichtung (Hertha-Schulz-Haus), etwa auf der Grundlage der Eindämmungsverordnung, nicht veranlasst wurde. Bis zum heutigen Tag, so die vorliegende Information der Landesregierung Brandenburg, ist die Betreuungseinrichtung Hertha-Schulz-Haus geöffnet. Es gab und gibt keine behördlich verordnete Zwangsschließung.

Wortwörtlich erklärte die Landesregierung:
„Das Hertha-Schulz-Haus ist eine Wohnstatte fur Kinder und Jugendliche mit Behinderungen gemaß Teil 2 neuntes Buch, Sozialgesetzbuch (SGB IX – Eingliederungshilfe). Es wurden wahrend der Corona-Pandemie keine Wohnstatten der Eingliederungshilfe geschlossen!“

In diesem Zusammenhang hat der Rechtsanwalt des Oberlinhaus, Ralf H. offenbar mit seinem Schreiben vom 06. November 2020 an die Eltern des mehrfach schwerbehinderten Kindes versucht zu suggerieren, dass der Betreuungsvertrag für das schwerbehinderte Kind pandemiebedingt nicht erfüllt werden kann, was sich aktuell durch die Erklärung der Landesregierung Brandenburg im Nachhinein als gelinde gesagt „unzutreffend“ herausgestellt hat.
Informationen zu diesem Skandal in Potsdam: https://www.BerlinerTageszeitung.de/politik/91357-oberb%C3%BCrgermeister-mike-schubert-sozialbeigeordnete-brigitte-meier-hertha-schulz-haus-oberlinhaus-skandal-in-potsdam-um-schwerbehindertes-kind.html

Oberbürgermeister Mike Schubert hat es somit trotz vielfach schriftlicher Aufforderung der Eltern des schwerbehinderten Kindes, zusammen mit seiner Sozialdezernentin Brigitte Meier und der Bereichsleiterin für Gesundheitssoziale Dienste, Uta Kitzmann, der Landeshauptstadt Potsdam, (letztere erschien in der Vergangenheit mehrfach in der Presse und gilt somit als Person des öffentlichen Lebens, den Skandal zu verantworten, dass ein kleines mehrfach schwerbehindertes Kind, weder gefördert werden kann, noch den ihm zustehenden Tagesbetreuungsplatz erhält!

Als Information sei hier mitgeteilt, der Begriff „Person des öffentlichen Lebens“ beeinflusst das Recht auf Privatsphäre, die Zulässigkeit von Äußerungen in der Berichterstattung und das Recht am eigenen Bild.
Wer wie Uta Kitzmann in der Presse bereits mehrfach in Erscheinung getreten ist, kann gemäß Pressegesetz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Landespressegesetz – BbgPG) vom 13. Mai 1993, zuletzt geändert durch Artikel 31 des Gesetzes vom 8. Mai 2018, in Bezug auf § 3 „Öffentliche Aufgabe der Presse“ auch benannt werden, wobei es im Pressegesetz heißt: „Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe insbesondere dadurch, dass sie Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder auf andere Weise an der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung mitwirkt. Sie nimmt insoweit grundsätzlich berechtigte Interessen im Sinne von § 193 StGB wahr.“

Da Mike Schubert, Brigitte Meier, Uta Kitzmann, Matthias Fichtmüller und auch Ursula Nonnemacher (Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg), es seit mehr als 26 Wochen nicht schaffen, einem mehrfach schwerbehinderten Kleinkind, den ihm nach dem Rechtsanspruch zustehenden Betreuungsplatz zur Tagesförderung zuzuweisen, muss sich die Frage gefallen lassen: „Ist Mike Schubert, Brigitte Meier, Uta Kitzmann, Matthias Fichtmüller und auch Ursula Nonnemacher (63, Die Grünen) das Schicksal eines schwerbehinderten Kleinkindes vollkommen egal, ist es eklatante Unfähigkeit oder einfach nur moralisches Desinteresse an behinderten Menschen im Allgemeinen?“

Annalena Baerbock ist zusammen mit Robert Habeck Bundesvorsitzende der Grünen. Die Brandenburger SPD zieht mit dem SPD-Kanzlerkandidaten Olaf Scholz in die Bundestagswahl.
Es bleibt abzuwarten ob Annalena Baerbock, Robert Habeck für die Bündnis 90/Die Grünen und Olaf Scholz für die SPD, das Verhalten von Mike Schubert, Brigitte Meier (beide SPD) und Ursula Nonnemacher (Die Grünen), zum Nachteil eines mehrfach schwerbehinderten Kindes als „normal“ empfinden, oder ob der SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Allgemeinen das Schicksal von behinderten Menschen gleichgültig ist. Mit Blick auf die am 26. September 2021 anstehenden 20. Wahl zum Deutschen Bundestag ist dies mit Blick auf diesen Skandal eine mehr als berechtigte Frage, da behinderte Menschen auch Wähler sind.

Die Bürger in Potsdam haben jedenfalls mit der aktuellen Rücktrittsforderung an Mike Schubert, als Oberbürgermeister von Potsdam und Brigitte Meier als Beigeordnete, die Latte für die anstehende Bundestagswahl sehr hoch gelegt und sagen:
„Die SPD ist in keinem Fall zur Bundestagswahl wählbar, wenn ein schwerbehindertes Kind derartig katastrophal behandelt wird! Aber Schubert wird sich an seinem Sessel festhalten, er bekommt mehr als 10.000 Euro im Monat vom Steuerzahler und wird versuchen diesen Skandal kaltschnäuzig auszusitzen.“ Fakten zum Skandal: https://www.BerlinerTageszeitung.de/politik/89529-mike-schubert-brigitte-meier-ursula-nonnenmacher-oder-der-skandal-in-potsdam-um-ein-schwerbehindertes-kleinkind-und-seinen-kita-platz-2.html

In Kürze berichten wir, wie die Eltern des mehrfach schwerbehinderten Kleinkindes, zusammen mit dem bekannten Potsdamer Rechtsanwalt Dr. Jörg-Klaus Baumgart, gegen die Landeshauptstadt Potsdam und das Hertha-Schulz-Haus vorgehen um dem Kind zu seinem Recht zu verhelfen, welches durch die Verantwortlichen dieses Skandals derart missachtet wird.

Wir berichten demnächst, was Annalena Baerbock, Robert Habeck und Olaf Scholz zum Skandal um ein mehrfach schwerbehindertes Kleinkind in Potsdam sagen und ob es vielleicht gar Versäumnisse, in Bezug auf die Aufsichtspflicht des Oberlinhaus in Potsdam, in Bezug auf die vier Todesopfer gegeben hat?

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