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Bundesfinanzminister Scholz kauft Steuer-CD aus Dubai – Strafbefreiende Selbstanzeige möglich

Bundesfinanzminister Scholz kauft Steuer-CD aus Dubai – Strafbefreiende Selbstanzeige möglich

Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat eine Steuer-CD aus Dubai gekauft. Auch etliche Steuerpflichtige aus Deutschland müssen befürchten, dass ihre Steuerhinterziehung auffliegt.

In letzter Zeit war es ruhig geworden um den Ankauf von sog. Steuer-CDs. Doch nun hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz umso lauter zugeschlagen und erstmals durch das Bundeszentralamt für Steuern geheime Daten kaufen lassen. Der Bundesfinanzminister will den Kampf gegen Steuerbetrug verschärfen. Die Bundesländer sollen die Daten aus Dubai jetzt auswerten und mögliche Steuerstraftaten aufdecken. Dabei soll es auch um Steuerhinterziehung von Steuerpflichtigen aus Deutschland gehen.

Steuerhinterziehung ist schon lange kein Kavaliersdelikt mehr und wird scharf sanktioniert. Betroffene können aber nach wie vor die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige nutzen, so die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte.

Die angekaufte Steuer-CD aus Dubai soll umfassende Informationen über Vermögenswerte in dem Emirat von Millionen Steuerpflichtigen enthalten. Dabei geht es auch Vermögenswerte von tausenden Deutschen, die über Immobilien in dem Golfstaat verfügen und möglicherweise vor dem deutschen Fiskus verborgen haben. Das werden die Steuerfahnder nun genau prüfen. Werden sie fündig, drohen den Betroffenen harte Sanktionen von hohen Geldstrafen bis zu Haftstrafen.

Ausweg für die Betroffenen kann eine strafbefreiende Selbstanzeige sein. Diese kann aber nur strafbefreiend wirken, wenn sie vollständig ist und rechtzeitig vor Entdeckung der Steuerhinterziehung gestellt wird. Daher sollten Betroffene umgehend handeln. Auch wenn die Steuerhinterziehung bereits als entdeckt gilt, kann sie immer noch – ähnlich wie ein Geständnis – strafmildernd wirken und ggf. den Unterschied zwischen Gefängnis und einer Haftstrafe ausmachen.

Eine Selbstanzeige muss zudem auch vollständig sein und alle steuerrelevanten Daten enthalten. Werden hier unvollständige oder fehlerhafte Angaben gemacht, kann die Selbstanzeige nicht mehr strafbefreiend wirken.

Um solche Fehler zu vermeiden und eine Selbstanzeige wirksam zu erstellen, sollten unbedingt im Steuerrecht erfahrenen Rechtsanwälte hinzugezogen werden. In enger Ansprache mit dem Mandanten behandeln sie den Fall diskret und vertrauensvoll. Sie wissen, welche Angaben die Selbstanzeige enthalten muss und können sie so verfassen, dass sie die Anforderungen des Gesetzgebers erfüllt.

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