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Seniorenassistenz so wichtig wie nie – der Bedarf steigt täglich.

Viele Senioren sind wohlhabend, das heißt finanziell unabhängig, aber häufig völlig alleine und einsam.

Sie sind noch fit, von den üblichen kleinen Befindlichkeiten des Alters abgesehen. Die Alltagsbegleiter, zuständig nur für haushaltsnahe Dienstleistungen, kommen für sie nicht in Frage.

Die Seniorenassistenten füllen die Lücke in allen Bereichen:
Sie –
-unterstützen bei allen Tätigkeiten, die mit der Zeit alleine etwas schwieriger werden.
-begleiten zum Arztbesuchen aber auch bei alltäglichen Erledigungen wie dem Einkauf.
-fungieren als Gesprächspartner auf Augenhöhe in entspannten und in schwierigen Situationen.
-sind zur Stelle, wenn es um behördliche Anträge geht.
-sind darin geschult, frühzeitig Symptome von altersassoziierten Krankheiten wie z. B Demenz oder ähnliches zu erkennen und entlasten dabei auch die Angehörigen.
-organisieren und begleiten Urlaube oder Ausflüge nach Wunsch der Senioren.
-helfen bei der gesamten Organisation des Lebens und bringen Mobilität und Lebensfreude zurück.
-sind geschult zur gesunden Lebensweise und Ernährung und können somit die Gesundheit länger erhalten.

Fazit: Senioren-Assistenten sind nicht nur im Notfall zur Stelle, sondern immer dann, wenn Sie sie gebraucht werden. Die ganz persönliche und vertrauensvolle Unterstützung, mit Freude und Empathie für ihre Senioren.

Wer bezahlt diese Dienstleistung?
Die Möglichkeit der Seniorenassistenz mag interessant klingen. Dennoch stellt sich dabei die Frage der Finanzierung. Zuerst, bei den rüstigen Senioren, wird auf Honorarbasis abgerechnet. Nicht immer muß man aber alles komplett selbst bezahlen. Eine (teilweise) Erstattung der Kosten oder andere finanzielle Ausgleichsmöglichkeiten sind durchaus möglich:
-Pflegegrad 1: Die Pflegekassen übernehmen die Kosten bis zu 1.500 Euro jährlich als Betreuungsleistung.
-Pflegegrad 2: Die Kosten können zusätzlich als Verhinderungspflege bis zu 2.418 Euro pro Jahr abgerechnet werden.
Wichtig: Zwanzig Prozent der Kosten für die Seniorenassistenz können bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden – unabhängig vom Pflegegrad.

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