StartWirtschaft und FinanzenDeutsche wollen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice

Deutsche wollen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice

„Die neue Arbeitswelt“ – Ein Begriff, welcher noch stets schwer zu definieren ist und doch der starken Veränderung seit Pandemiebeginn gerecht wird. Umfragen renommierter Forschungsinstitute bestätigen, wie sich sowohl der Alltag, als auch die Einstellung der Menschen verändert hat. Homeoffice, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, eine effiziente Kommunikation sowie der direkte Kontakt zu Kolleginnen und Kollegen sind nur einige von vielen Mitarbeiterwünschen. Auch, wenn bereits vor Covid bekannt war, dass eine Veränderung erfolgen muss, so ist sie jetzt Realität geworden.
Als Arbeitgeber stehen Sie dabei selbstverständlich vor einer großen Herausforderung. Wie kommen Sie den Mitarbeiterwünschen nach, ohne dabei selbst als Verlierer dazustehen? Zum Glück gibt es mittlerweile intelligente Lösungen, die eine Rückkehr an den Arbeitsplatz angenehm, effizient und intelligent gestalten. Mit der Einführung von hybriden Arbeitsplätzen hat sich auch FlexWhere auf den Weg gemacht, eine Desk-Sharing Software zu entwickeln, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen berücksichtigt.

Zudem hat FlexWhere.de diverse Statistiken zum Thema Homeoffice, deren Vor- und Nacheile sowie Herausforderungen zusammengefasst und diese mit diversen Tipps und Tricks in einem Ratgeber mit fundierten Back-to-Office-Strategien für Arbeitgeber veröffentlicht.

70% der Deutschen plädieren für bezahltes Homeoffice
Nach einer von Januar bis Mai 2020 durchgeführten Umfrage des Deutschen Gewerkschaftsbunds waren 36% der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereits in mobilen Arbeitsformen tätig, wobei 18% der Befragten im Homeoffice arbeiteten.
Nach Eintreten der COVID-Pandemie hat sich die Zahl nicht nur auf 30% erhöht, sondern speziell die Zustimmung in der Bevölkerung verändert: über 70% der Deutschen sprechen sich demnach für einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice aus. Damit ist hybrides Arbeiten nicht mehr aus einer modernen Arbeitswelt wegzudenken.

Mithilfe von FlexWhere Desk-Sharing Software gestalten Unternehmen einfach und effizient das hybride Büro der Zukunft
Mit dem Bedeutungsverlust von traditionellen Büros und dem Entstehen von flexiblen und kreativen Arbeitsplatzmodellen sind Unternehmen zu einer Umstrukturierung gezwungen. Dank des FlexWhere Desk-Sharing Modells können Sie ohne große Veränderungen im Büro, eine zentrale Lösung für verschiedene Abteilungen schaffen. FlexWhere erlaubt es Mitarbeitenden, Arbeitsplätze und Meetingräume überall und schnell über eine App zu reservieren, egal ob von zu Hause oder unterwegs. Dazu bietet FlexWhere transparentes Kostenmanagement von Arbeitsflächen weil es Unternehmen ermöglicht zu wissen, welche und wieviele Räumlichkeiten (nicht) gebraucht werden.
HR-Manager können also die Büroauslastung analysieren, Kosten sparen und, dank Outlook und Google Kalender Integration, mit der FlexWhere Hot-Desking Software die Kommunikation effizienter gestalten. Um Mitarbeiter zu lokalisieren, ist in der Desk-Sharing App auch eine Suchfunktion integriert.

Mehr wissen?
Das innovative und praxiserprobten Arbeitsplatz-Buchungssystem FlexWhere erleichtert es, das hybride Büro der Zukunft zu realisieren, da sich das Desk-Sharing Konzept besonders schnell, einfach und ganz ohne zusätzliche Hardware implementieren lässt.
Auf FlexWhere.de erfahren Sie mehr über alle Funktionen oder starten Sie eine gratis Testversion: überzeugen Sie sich selbst!
Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt auf mit Sarah Scheller unter s.scheller@dutchview.com.

FlexWhere ist eine Anwendung von Dutchview. Ein IT-Unternehmen, welches Organisationen dabei unterstützt, das Beste aus sich herauszuholen. Dies wird durch die Entwicklung von innovativer Software erreicht, die cleveres, zielgerichtetes und zeitsparendes Arbeiten ermöglicht.

Kontakt
Dutchview information technology GmbH
Sarah Scheller
Bahnhofstraße 35
48565 Steinfurt
+49 (0) 2551 185 9881
s.scheller@dutchview.com
https://flexwhere.de/

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.