StartAuto und VerkehrDer ERGO Rechtsschutz Leistungsservice informiert: Urteil in Kürze -...

Der ERGO Rechtsschutz Leistungsservice informiert: Urteil in Kürze – Verkehrsrecht

Autowerkstatt: Wer haftet für Schäden auf dem Kundenparkplatz?

Stellt eine Werkstatt das Auto eines Kunden über Nacht auf dem öffentlich zugänglichen Kundenparkplatz ab, weil sie keine andere Möglichkeit hat, haftet sie nicht für Schäden durch Fremde. Dies entschied laut Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, das Landgericht Saarbrücken.

Worum ging es bei Gericht?

Der Mitarbeiter einer Autowerkstatt hatte das Cabrio eines Kunden zur Durchsicht abgeholt. Da auf dem abschließbaren Werkstatthof kein Parkplatz mehr frei war, stellte die Werkstatt das Fahrzeug nach getaner Arbeit auf dem allgemein zugänglichen Kundenparkplatz ab. Als der Kunde sein Auto wieder abholte, war es beschädigt. Der Kunde wollte nun den Schaden in Höhe von 2.000 Euro ersetzt haben, da er in der Obhut der Werkstatt entstanden war. Die Werkstatt berief sich jedoch darauf, dass ein Unbekannter den Schaden verursacht habe. So trafen sich beide Seiten vor Gericht wieder.

Das Urteil

Das Landgericht Saarbrücken gestand dem Fahrzeughalter keinen Anspruch auf Schadenersatz zu. „Die Werkstatt hat beim Umgang mit Kundenautos zwar eine Sorgfaltspflicht. Diese hatte sie nach Ansicht des Gerichts durch das Abstellen auf dem öffentlich zugänglichen Kundenparkplatz aber nicht verletzt“, erklärt Michaela Rassat. Die Werkstatt sei nicht dazu verpflichtet, abgestellte Autos permanent zu überwachen oder sie nur auf einem abgeschlossenen Parkplatz zu parken. Wenn der verschließbare Werkstatthof voll sei, dürfe sie Kundenfahrzeuge auch auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz abstellen, ohne ihre Sorgfaltspflicht zu verletzen. Nur bei „außergewöhnlich wertvollen“ Fahrzeugen müsse die Werkstatt besondere Sicherheitsvorkehrungen treffen. „Das Cabrio fiel aus Sicht des Gerichts jedoch nicht unter diese Kategorie. Da es auch keine Beweise dafür gab, dass ein Mitarbeiter den Schaden verursacht hatte, sah das Gericht hier insgesamt keine Grundlage für einen Schadenersatzanspruch“, fasst Michaela Rassat zusammen.

Was bedeutet das für Werkstattkunden?

Unter Umständen kann der Kunde mit der Werkstatt vereinbaren, wo sie das Auto abstellt. Aber: Viele Werkstätten haben keine oder nur wenige Parkplätze in abschließbaren Hallen oder auf einem unzugänglichen Gelände. „Unfälle mit Fahrerflucht oder Vandalismus sind allerdings durch die meisten Vollkaskoversicherungen abgedeckt“, weiß die Rechtsexpertin.
Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 22. März 2019, Az. 13 S 149/18

Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.ergo.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Folgen Sie ERGO Rechtsschutz auf Facebook.

Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!

Über die ERGO Group AG
ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. Unter dem Dach der Gruppe agieren mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG, ERGO Digital Ventures AG und ERGO Technology & Services Management vier separate Einheiten, in denen jeweils das deutsche, internationale, Direkt- und Digitalgeschäft sowie die globale Steuerung von IT und Technologie-Dienstleistungen zusammengefasst sind. 40.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2018 nahm ERGO 19 Milliarden Euro an Gesamtbeiträgen ein und erbrachte für ihre Kunden Brutto-Versicherungsleistungen in Höhe von 15 Milliarden Euro. ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.
Mehr unter www.ergo.com

Firmenkontakt
ERGO Versicherung
Dr. Claudia Wagner
ERGO-Platz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com/verbraucher

Pressekontakt
HARTZKOM Strategische Markenkommunikation
Julia Bergmann
Hansastraße 17
80686 München
089 998 461-18
ergo@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

Bildquelle: ERGO Group