Verweigert der Antragsgegner die Mitwirkung, kann das Verfahren trotzdem fortgesetzt werden. Gerichte haben klare Instrumente, um Verzögerungen zu begegnen.
Verweigert der Antragsgegner die Mitwirkung, kann das Verfahren trotzdem fortgesetzt werden. Gerichte haben klare Instrumente, um Verzögerungen zu begegnen.