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KFZ-Gutachter: Das ist der Unterschied zwischen…

einem Kostenvoranschlag und einem KFZ Gutachten

Täglich passieren auf deutschen Straßen zig Unfälle, die entsprechende Schäden am Fahrzeug hinterlassen. Selbst kleine Schäden können sich zu einem Problem auswachsen, wenn es um die Schadensregulierung mit der Versicherung geht. Ist der Unfallgegner der Verursacher, dann hat dessen Versicherung natürlich ein großes Interesse daran, den Schadenfall für sich möglichst günstig abzuwickeln. Die Versicherungen in Deutschland spielen kleinere Schäden gern herab und raten sogar vom Hinzuziehen eines KFZ Gutachters ab. Statt KFZ Gutachten soll ein Kostenvoranschlag ausreichen. Kostenvoranschlag und KFZ Gutachten sind allerdings zwei Dinge, die überdacht werden sollten.
Bei einen unverschuldeten Schaden, ist das Gutachten kostenlos.
Auf einen Kostenvoranschlag sollte man sich generell nur einlassen, wenn man selbst der Meinung ist, dass es sich nur um einen Bagatellschaden handelt und die gegnerische Versicherung die Kosten für den Kostenvoranschlag übernimmt. Klar sollte auch sein, ob eine Wertminderung ausgeschlossen werden kann und ob die Fahrsicherheit uneingeschränkt gegeben ist. Achtung bei Altschäden: diese können Abzüge oder eine komplette Ablehnung einer Reparatur mit sich bringen.

Das KFZ Gutachten ist im Vergleich zum Kostenvoranschlag die deutlich sicherere und aussagekräftigere Option, da hier ein KFZ Gutachter aus dem Raum München, Stuttgart, Nürnberg oder Augsburg eine tiefgehende Analyse des Fahrzeugs durchführt. Es geht nicht einfach nur um den Schaden am Fahrzeug, wie es beim Kostenvoranschlag der Fall ist, sondern um viele Informationen zum Fahrzeugzustand, zu seinem aktuellen Restwert und zum Wiederbeschaffungswert.
Auch wenn die gegnerische Versicherung versucht, sich beim Heranziehen eines KFZ Gutachters quer zu stellen, es lohnt sich! In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass bei einem einfachen Kostenvoranschlag zwar die offensichtlichen Schäden und Mängel am Fahrzeug erkannt werden, sich aber erst später bei der eigentlichen Reparatur noch weitere und vorher unerkannte Schäden zeigen. Diese Schäden sind dann nicht mit dem Kostenvoranschlag gedeckt, werden also auch nicht von der Versicherung übernommen. Es können somit erhebliche Kosten für den Geschädigten entstehen.
Das gleiche kann natürlich auch passieren, wenn zunächst ein KFZ Gutachten erstellt worden ist. Er behält sich aber in jedem Fall ein Recht auf Erweiterung seines ursprünglichen Gutachtens vor. Auf diese Weise ist die Versicherung dazu verpflichtet, auch die Mehrkosten durch später entdeckte Schäden zu übernehmen und somit das erweiterte KFZ Gutachten anzuerkennen.

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kfz-gutachter-fachmann.de verfügt über mehrere Standorte, unter anderem in Stuttgart, München, Nürnberg und Augsburg. An jedem Standort stehen vom TÜV Rheinland zertifizierte KFZ Gutachter bzw. Unfallgutachter für kurzfristige Anfragen zur Verfügung.

Seit über 15 Jahren arbeiten die Gutachter und Sachverständigen unabhängig von den Versicherungen und bearbeiten Schadensfälle zuverlässig und vor allem objektiv. Die Besichtigung eines beschädigten Fahrzeuges kann binnen kurzer Zeit direkt vor Ort durchgeführt werden.

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