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Wasserschaden in der Mietwohnung – Verbraucherfrage der Woche der ERGO Versicherung

Gut beraten von den Experten der ERGO Group

Sarah L. aus Riedlingen:
In unserem Mietshaus kam es schon häufiger zu einem Rohrbruch. Jetzt fahren wir demnächst für zwei Wochen an die Ostsee. Was, wenn es während unserer Abwesenheit zu einem Wasserschaden kommt und dann die ganze Wohnung unter Wasser steht? Zahlt die Versicherung für die Schäden?

Peter Schnitzler, Versicherungsexperte von ERGO:
Wenn durch einen Rohrbruch oder eine defekte Waschmaschine Wasser austritt und dadurch die Einrichtung oder das Gebäude beschädigt wird, handelt es sich um sogenannte Leitungswasserschäden. Für ruinierte Möbel oder Teppiche kommt dann die Hausratversicherung des Mieters auf. Sie übernimmt sogar Kosten für das Ausräumen, die Lagerung oder eine mögliche Hotelübernachtung, wenn die Wohnung vorübergehend nicht bewohnbar ist. Schäden am Gebäude übernimmt die Gebäudeversicherung des Vermieters. Wenn Wasser aus einer defekten Waschmaschine zu Schäden in der Wohnung des Nachbarn führt, ist die Haftpflichtversicherung des jeweiligen Mieters zuständig. Übrigens: Entstandene Schäden am besten mit Fotos dokumentieren und so schnell wie möglich bei der jeweiligen Versicherung melden. Wer in den Urlaub fährt, sollte den Wohnungsschlüssel einem Nachbarn geben und den Zulauf zu Waschmaschine und Geschirrspüler zudrehen. Der Nachbar kann während der Abwesenheit regelmäßig nach dem Rechten sehen und dadurch gegebenenfalls Schäden so klein wie möglich halten.
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