Hintergrundwissen zum finanziellen Ausgleich im Arbeitsrecht vom Anwalt aus Mannheim
MANNHEIM. Im Volksmund wird eine Abfindung gerne als „goldener Handschlag“ bezeichnet. Das Arbeitsrecht definiert eine Abfindung als außerordentliche Zahlung und als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsverhältnisses. „Im Gegensatz zur landläufigen Meinung haben Arbeitnehmer bei einer Kündigung keinesfalls immer Anspruch auf eine Abfindung“, hebt Rechtsanwalt Matthias Bieringer hervor. Gemeinsam mit Rechtsanwalt Benedikt Schad leitet Bieringer eine Sozietät für Arbeitsrecht in Mannheim. Beide betonen zudem das umgekehrte Verhältnis: Ein Arbeitgeber ist bei einer Kündigung nicht zwingend zur Zahlung einer Abfindung verpflichtet. Eine Abfindung wird folglich nur unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt.
Anwalt in Mannheim: Unter welchen Voraussetzungen kann eine Abfindung gezahlt werden?
Arbeitnehmer können eine Abfindung einfordern, wenn sich Ansprüche aus einem Sozial- bzw. Tarifvertrag, einem Geschäftsführervertrag oder Einzelarbeitsverträgen ergibt. Zudem können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer jederzeit auf einen finanziellen Ausgleich bei der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses einigen. Prinzipiell kann die Abfindung in einem Aufhebungsvertrag, einem Abwicklungsvertrag oder am besten in einem gerichtlichen Vergleich geregelt werden. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber bei einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung anbieten. Eine betriebsbedingte Kündigung erfolgt zum Beispiel aus wirtschaftlichen Gründen.
Für Arbeitgeber kann die Abfindung eine Alternative sein, betont Anwalt für Arbeitsrecht in Mannheim
Auch mit einer weiteren Annahme räumen die Rechtsanwälte für Arbeitsrecht auf. „Eine Kündigungsschutzklage zielt zunächst einmal auf den Erhalt des Arbeitsplatzes. Ist sie erfolgreich, ist auch der Arbeitsplatz nicht verloren. Allerdings sind viele Arbeitgeber bereit, einen finanziellen Ausgleich zu zahlen, wenn sie ihre Chancen in einem Prozess als gering erachten. Gerade wenn ein Prozess länger dauert, kann es für einen Arbeitgeber die bessere Alternative sein, eine Abfindung zu zahlen. Denn auch eine längere arbeitsrechtliche Auseinandersetzung bindet Zeit und Ressourcen“, weiß Anwalt Bieringer. Aus Arbeitnehmersicht lohnt es sich vor allem dann, eine Abfindung zu verhandeln, wenn sein Arbeitsplatz einen hohen Bestandsschutz hat. Wenn er beispielsweise langjährig beschäftigt war, sind seine Aussichten auf eine höhere Abfindung gut. Im Gegenzug tritt er damit die Rechte aus seinem Bestandsschutz zugunsten des finanziellen Ausgleichs ab.
Die Rechtsanwälte Matthias Bieringer und Benedikt Schad eröffnen neue Perspektiven in scheinbar ausweglosen Situationen. Die Anwälte haben ihren Schwerpunkt auf dem Eingruppierungsrecht im öffentlichen Dienst. Unter anderem haben die Anwälte einen Standort in Mannheim.
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