Unzufrieden mit der Musterfeststellungsklage?
Dieselskandal – Abgasskandal – Benzinskandal – Akkuskandal – Bußgeldskandal – Automatikgetriebeskandal – Widerrufsjoker
Die Schlagzeilen um den Abgasskandal reißen nicht ab. Neben Dieselfahrzeugen sind auch Benziner betroffen. Zudem gibt es mehrere Strafverfahren und die EU-Kommission könnte Kartellverfahren einleiten.
Nunmehr werden auch viele Verbraucher von der Musterfeststellungsklage enttäuscht!
Neben dem Benzin-Skandal erreichen wohl auch Elektroautos nicht die angegebene Weitreiche. VW machte ein Eingeständnis im Fernsehen. Schadenersatzansprüche sind nunmehr auch ohne einen Rückruf durch das Kraftfahrtbundesamt möglich und Hersteller müssen nun vereinzelt bei Gerichten die Manipulationen offenlegen. Ferner benachteiligen Fahrverbote die Betroffenen nochmals.
Viele Betroffene machen von ihren Rechten keinen Gebrauch, weil sie sich nicht benachteiligt fühlen oder die ganze Thematik als aufgebläht ansehen. Dabei geht es nicht nur ausschließlich um die höheren Umweltschäden, die die Autos anrichten.
Bei dem Kauf eines Handys oder Notebooks, das nicht die Schnelligkeit bzw. nicht den Prozessor hat wie versprochen, gehen Käufer sofort gegen den Verkäufer vor, nicht jedoch bei einem mangelhaften Auto, obwohl dieses meist einen viel höheren Wert hat.
Spätestens mit dem Dieselskandal wurde bekannt, dass bei der Produktion von Kraftfahrzeugen systematisch manipuliert worden ist, um die Vorgaben umgehen zu können. Dieser Skandal ist über die USA anfangs bei VW bekannt geworden. Mittlerweile hat er sich auf fast alle Automarken ausgeweitet.
Daneben sind nicht nur Dieselfahrzeuge betroffen, sondern auch Benziner. Dabei hat man den Benzin-Skandal bz. Kraftstoffmehrverbrauch-Skandal vollständig ausgeblendet.
Es scheint, je länger diese Thematik andauert, desto mehr Autos sind tatsächlich betroffen.
Im Folgenden soll eine Übersicht helfen, die verschiedenen Skandale rund um das Auto (bzw. Kraftfahrzeug) aktuelle einordnen zu können. Dabei dürfte zu berücksichtigen sein, je länger die Verfahren dauern, desto eher stellt sich die Frage, welche Fahrzeuge nicht betroffen sind.
Dieselskandal
Der Dieselskandal ist geprägt durch eine offenbar von langer Hand geplante, systematische Produktmanipulation, durch die Verletzung zentraler Regelungen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes und durch eine vorsätzliche Schädigung von Millionen Marktteilnehmern. Dies wurde anfangs durch die Aufdeckung bei dem Motortyp EA 189 bekannt unter dem Stichwort Dieselskandal.
Nunmehr ist jedoch auch bekannt geworden, dass der Nachfolgemotor EA 288 ebenfalls von dem Skandal betroffen ist. Wo am Anfang nur VW betroffen schien, hat sich dies nunmehr auf fast alle weiteren Hersteller ausgeweitet. Die Klärung hier ist noch lange nicht abgeschlossen.
Abgasskandal
Da sich der Dieselskandal auf weitere Automarken und auch auf Benziner ausgeweitet hat, entwickelte sich der Skandal weiter unter dem Stichwort Abgasskandal. Viele Gerichte haben nunmehr auch weitere Hersteller verurteilt und auch der Bundesgerichtshof hat darauf hingewiesen, dass eine solche Manipulation (eine unzulässige Abschaltvorrichtung) einen Sachmangel darstellt.
Der vergessene Benzinskandal
Bereits alten Studien zufolge ist der tatsächliche Kraftstoffverbrauch für Fahrzeuge (Benzin und Diesel) im Schnitt deutlich höher, als im jeweiligen Prospekt angegeben wird. Nach diesen Studien zufolge verbraucht der Durchschnitt der verkauften Kraftfahrzeuge im täglichen Straßenverkehr rund bis zu 42 % mehr Kraftstoff als von den Herstellern angegeben.
Bei einem Verbrauch von mehr als 10 % könnte dies einen Mangel darstellen und der Käufer könnte bei einem erhöhen Spritverbrauch sodann Ansprüche geltend machen und das Auto gegen Rückerstattung zurückgeben u. a. Porsche z. B. hatte dies bei dem 911 (Baujahr 2016/17) auch zugegeben.
Mittels der Anzeige im Auto selbst oder über eine App können Sie Ihren durchschnittlichen Verbrauch ermitteln und sodann feststellen, ob Sie zu den Geschädigten gehören könnten.
Gleiches dürfte auch für die falschen Angaben der Hersteller bei Autos mit Akkus bzw. Elektroautos gelten. Wenn Ihr Auto daher mehr Kraftstoff verbraucht als angegeben, könnten Sie ähnlich wie in dem Dieselskandal vorgehen. Damit könnte sich die Thematik weiter zu dem Akku-Skandal ausweiten.
Akkuskandal – Elektroauto-Skandal
Nach Medien zufolge könnte der Autohersteller Tesla die Reichweite seiner Akkus vorsätzlich verringert haben und die Käufer hierüber getäuscht haben. Gleichzeit wird auch davon gesprochen, dass bei den Akkus Sicherheitsmängel bestehen. Sollte die Reichweite der Akkus von Tesla bei Elektroautos nicht mit den Herstellerangaben übereinstimmen, so könnte man davon auszugehen, dass ein Mangel vorliegt.
Die Betroffenen können wie im Abgasskandal bzw. Benzinskandal (Kraftstoffmehrverbrauch-Skandal) ihr Auto zurückgeben und den Kaufpreis zurückerhalten bzw. eine neue Batterie fordern u. a. Dies gilt wie im Benzin-Skandal auch für Elektroautos. Weicht die angegebene Reichweite in der Praxis erheblich von der tatsächlichen ab, könnte ein Mangel vorliegen und der Käufer kann hier Ansprüche geltend machen.
Bußgeld-Skandal
Bußgeldbescheid? Fahrverbote? Privater Blitzer im Spiel?
Einen weiteren Nachteil könnte der Käufer erfahren, wenn hinsichtlich seines Fahrzeuges ein Fahrverbot angeordnet wird. So soll der Autofahrer Bußgelder bezahlen, wenn er mit einem von dem Abgasskandal bzw. Dieselskandal betroffenen Auto in einer Stadt unterwegs ist, in der das Verbot für sein Auto gilt.
Anstatt die Verbraucherrechte bzw. Rechte der betrogenen Autobesitzern zu stärken, wird er noch zusätzlich zur Tasche gebeten. Allein in Stuttgart gab es seit 2019 ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge und zwischen Februar 2019 bis Juni 133.113 Fahrzeugkontrollen.
Das Verbot könnte auf weitere Fahrzeuge und Städte ausgeweitet werden. Viele Autobesitzer werden wegen drohender Verjährung möglicherweise zu spät von ihren Schadenersatzansprüchen Gebrauch machen und bleiben nicht nur auf dem Mangelauto sitzen, sondern werden auch Bußgelder zahlen müssen.
Zudem bedienen sich Städte und Gemeinden oft der Hilfe privater Anbieter, um Kontrollen durchzuführen. Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main dürfen jedoch keine Bußgeldbescheide erlassen werden, die auf Kontrollen von privaten Dienstleistern basieren.
Die Automarken im Einzelnen
Volkswagen (VW)
Zur VW AG gehören: Porsche, Audi, Seat, Skoda, Bentley, Bugatti, Ducati (Motorräder) und Lamborghini sowie MAN und Scania
„Das was wir gemacht haben war Betrug, ja.“, sagte so der Vorstandsvorsitzende der VW AG, Herr Dr. Diess in der Fernsehsendung „Markus Lanz“ am 18. Juni 2019. Nach dem bereits erfolgten Geständnis in den USA liegt damit jetzt auch ein Geständnis in Deutschland, veröffentlicht im Fernsehen, vor.
2019 wurde bekannt, dass neben dem Motortyp EA 189 – der durch den Dieselskandal bekannt wurde – auch bei dem Nachfolgemodell EA 288 eine Abschalteinrichtung in Form von sogenannten Thermofenstern eingerichtet ist.
Der Dieselmotor des Typs EA288 wird von der Volkswagen AG in zahlreichen Fahrzeugen aller Konzernmarken (VW, Audi, Skoda, Seat) mit 1.4, 1.6 und 2.0 TDI-Motoren eingesetzt. Konkret kommt der Dieselmotor beispielsweise in folgenden Modellen zum Einsatz:
Audi A1 8X, Audi A3 8V, Audi Q2 GA, Audi A4 B9, Audi A5 F5; VW Polo V, VW Golf VII, VW Golf Sportsvan , VW Touran II, VW T-Roc, VW Polo VI, VW Beetle, VW Golf VII, VW Tiguan, VW Tiguan II, VW Touran II, VW Sharan II, VW Passat B8, VW CC, Seat Ibiza, Seat Toledo IV, Seat Leon III Seat Ateca, Seat Alhambra II, Skoda Fabia III, Skoda Rapid, Skoda Octavia III, Skoda Superb III sowie in den Nutzfahrzeugen VW Caddy, VW Crafter, VW Amarok und VW T6.
Nunmehr musste VW und seine Tochterfirma Audi weiterer Rückrufe veranlassen. Betroffen sind Fahrzeuge mit 3,0-Liter-Dieselantrieb und Modelle des VW Touareg und Phaeton. So hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erneut einen Rückruf gegenüber VW und Audi angeordnet. In den Euro-4-Dieseln mit 3-Liter-Motor ist laut Behörde eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut.
Ferner dürfte der Motortyp EA 897 betroffen sein. Dass zeigt, dass der Diesel- bzw. Abgasskandal weiter andauert und sich weiterhin ausweitet.
Mercedes
Bereits in mehreren Verfahren wurde Daimler verurteilt.
Betroffen sein dürften derzeit zumindest die Motortypen OM651; Motortyp OM 607
Das Landgericht Mönchengladbach (Az.: 1 O 248/18) hat vor kurzem entschieden, dass Daimler einen Mercedes C 220 d T (Motortyp OM651) zurücknehmen muss, obwohl kein Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt vorliegt. Ebenso hat das Landgericht Stuttgart (Az.: 23 O 127/18) entschieden (hier: Mercedes GLK 250 CDI).
Weitere Autos mit dem Motortyp OM651:
GLK 200 CDI GLK 220 CDI GLK 220 CDI 4MATIC; GLK 220 BlueTEC 4MATIC GLK 250 CDI 4MATIC; BlueEfficiency; GLK 250; BlueTEC 4MATIC; Mercedes C 220 d T; Mercedes GLK 250 CDI
Alle EURO6: Mercedes Vito (190 CDI, 111 CDI), C-Klasse (180 d, 200, 220, 250), E-Klasse (350 CDI BlueTech), S-Klasse (300h), ML (250), der SUV GLC (220, 250), Varianten der SUVs GLE und GLS usw.
Mercedes C-Klasse als C 180 CDI BlueEfficiency; die Baureihen W 204, W 211, W 212, W 246, C 218, W 221, W 251, W 164, X 204 und W 166; bei den Nutzfahrzeugen: Baureihen 639 und 906. Der kräftigere OM 642 wurde 2005 in der C- und E-Klasse verbaut.
M-, R-, G-, GL- und S-Klasse, außerdem im GLK, CLK und CLS sowie in den Vans Vito und Viano sowie im Sprinter.
A-, B-, CLA- und GLA-Klasse; SLK-Roadster, die S-Klasse oder Vito, V-Klasse und Sprinter.
Auch Hybridmodelle: Mercedes Vito 1.6 Liter Diesel Euro 6; 190 CDI, 111 CDI;
die C-Klasse (180 d, 200, 220, 250);
die E-Klasse (350 CDI BlueTech), die S-Klasse (300h), der ML (250), der SUV GLC (220, 250) sowie Varianten der SUVs GLE und GLS.
Daneben könnten von Mercedes auch die A- und B-Klassen bzw. der Motortyp OM 607 betroffen sein. Ferner die Motormodelle OM 622, 626, 642 und 651;
Porsche
Allein gegen Porsche hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen des Dieselskandals ein Bußgeld in Höhe von 535 Millionen Euro verhängt. Damit dürfte ein Vorgehen der betroffenen Käufer gegen die VW AG nunmehr an Erfolgsaussichten hinzugewonnen haben. Das Eingeständnis dürfte nunmehr auch Auswirkungen auf die Geltendmachung von Ansprüchen in Deutschland haben. Es dürfte sich auch auf die Verjährung auswirken. Für viele Menschen ist der Kauf eines Autos eine bedeutende und teure Entscheidung. Wie sich die Mängel an den Autos genau auswirken, ist noch nicht vollständig bekannt. Allein derzeit sind bekanntlich bei Porsche folgende Modelle betroffen: Porsche Cayenne Euro 6 4,2 Liter V8 TDI; Porsche Macan Euro 6 3,0 Liter V6 TDI; Porsche Panamera.
Es dürften jedoch weitere Modelle folgen.
BMW
Betroffen sind vor allem die 2,0-Liter- und die 3,0-Liter-Dieselmotoren der Baujahre 2012 bis 2017, die von BMW selbst hergestellt und in nahezu jedem Modell verbaut wurden. Das KBA hat einen Rückruf der Modelle BMW 750 3,0 Diesel Euro 6 und BMW M 550 3,0 Diesel Euro 6 veranlasst. Es ist davon auszugehen, dass weitere Modelle folgen werden. BMW selbst hatte hierzu mitgeteilt, dass bei etwa 11.000 Dieselfahrzeugen der 5er- und 7er-Reihe „irrtümlich“ die Abgas-Software für die Modelle X5 und X6 aufgespielt wurde. Der Rückruf betrifft derzeit die Modelle: BMW M550d xDrive (Touring und Limousine) von 2012 bis 2017; BMW 750d xDrive von 2012 bis 2015; BMW 750Ld xDrive von 2012 bis 2015. Darüber hinaus gab es jedoch auch Auffälligkeiten bei folgenden Modellen: BMW X3 xDrive20d; BMW 318d Touring (Euro 6); BMW 320d (Euro 5); BMW 320d GT xDrive (Euro 6); BMW 520d Touring (Euro 6); BMW 530d (Euro 6); BMW X5 xDrive 25d (Euro 6)
Renault
Betroffene Diesel-Fahrzeuge von Renault: Renault Kadjar 1.6 (Euro 6); Renault Kadjar 1.5 (Euro 6); Renault Scenic 1.6 dCi (Euro 6). Der französische Autohersteller Renault hat mit seinem SUV Renault Kadjar 1.5-Liter ein Diesel-Fahrzeug am Markt, das die Stickoxidwerte (NOx) um das 14-Fache übersteigt. Laut Kraftfahrzeug-Bundesamt (KBA) ist der Renault Kadjar 1.5-Liter damit der größte getestete Luftverschmutzer unter den Diesel-Pkws. Auch bei anderen Renault-Dieselfahrzeugen liegen die Stickoxidwerte um das Acht- bis Elffache über den zulässigen Grenzwerten.
Neben der Behörde des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) haben auch der ADAC, die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Zeitschrift „auto motor und sport“ deutlich erhöhte NOx-Werte bei Renault-Dieselfahrzeugen gemessen, vgl. auch hierzu die Ermittlungen bei der französischen Behörde DGCCRF, die Renault bereits im Jahr 2017 anprangerte und auf ein Bußgeld in Höhe von 3,5 Millionen Euro verklagte.
Nissan
Der japanische Autohersteller Nissan vertreibt Dieselmotoren verschiedener Leistungsklassen. Der Hubraum variiert von 1,5 l über 1,6 l bis 1,9 l und 2,0 l. Bei der Entwicklung und Produktion dieser Motoren arbeitet Nissan mit dem französischen Hersteller Renault und Mitsubishi zusammen. Dazu zählen die Fahrzeuge der Marken: Nissan, Mitsubishi, Datsun, Renault, Dacia und Lada sowie Mercedes-Benz. Nach Tests zufolge überschreitet nahezu jedes Dieselfahrzeug von Nissan die zulässige Höchstgrenze der Schadstoffe: u. a. Nissan Navara 2.5 (Euro 5); Nissan Qashqai 1.6 dCi (Euro 6).
Sonstige u. a.:
VW: u. a. Caddy; Golf VI; Jetta; Passat; Polo; Scirocco; Tiguan; Touran; Transporter
Audi: u. a. A1, A3, A4, A5, A6, Q3, Q5, TT
Skoda: u. a. Fabia, Rapid, Roomster, Octavia, Superb, Yeti
Seat: u. a. Alhambra; Altea; Exeo; Ibiza; Leon; New Toledo; Toledo
Ferner sind u. a. sowohl Nissan und Fiat betroffen, Mitsubishi, Datsun, Renault, Dacia und Lada als auch Nutzfahrzeuge: u. a. Caddy, Amarok sowie Opel betroffen.
Automatikgetriebeskandal
Laut einem Medienbericht soll Volkswagen zudem die Werte bei Automatikgetrieben (Benziner und Diesel) für Tests künstlich niedrig gehalten haben (manipuliert haben), um die Abgase und Verbrauchswerte auf dem Teststand künstlich niedrig zu halten. Danach enthielten Autos mit Doppelkupplungsgetriebe eine Funktion, die das Schaltverhalten auf dem Teststand so steuerte, dass weniger CO2 und Stickoxide ausgestoßen wurden als auf der Straße. Auch sollen die Fahrzeuge auf dem Prüfstand teilweise weniger Sprit verbraucht haben. Betroffen könnten zahlreiche Modelle des Konzerns sein, u. a. Tiguan, Passat, Touareg, aber auch Audi-Modelle.
Daher fragt man sich derzeit, ob eine weiterer Skandal hinzukommt.
Widerrufsjoker
Der sog. Widerrufsjoker beschreibt die Möglichkeit, einen Darlehens- oder Leasingvertrag auch noch viele Jahre nach Vertragsschluss aufgrund von fehlerhaften Widerrufsbelehrungen rückabwickeln zu können. Im Zusammenhang mit den o. g. Skandalen rund um das Auto wurde hier eine Möglichkeit für Verbraucher geschaffen, die über keine Rechtsschutzversicherung bei Kauf des Autos verfügen oder bei denen die rechtlichen Möglichkeiten aufgrund weiterer Probleme durch einen Schadenersatzanspruch nicht erfolgsversprechend sind, durch diesen Joker eine Rückabwicklung oder Vergleichsgespräche erzwingen zu können.
Gern können Sie Ihre Ansprüche (im Kraftstoffmehrverbrauch-Skandal, Benzin-Skandal, Dieselskandal, Abgasskandal, Akku-Skandal, bei Autofinanzierung u.s.w) kostenlos prüfen lassen. Am besten Sie verfügen über eine Rechtsschutzversicherung – in manchen Fällen kann diese auch noch nachträglich abgeschlossen werden. Lassen Sie Ihre Ansprüche kostenlos prüfen: https://www.diesel-auto-opfer.de/ bzw. anfragen@diesel-auto-opfer.de
Wir unterstützen Verbraucher bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche bezüglich des Abgasskandals – Benzinskandals – Bußgeld u.s.w.
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